1990er Jahre Anerkennung des Alten Israelitischen Friedhofes
als Kulturdenkmal: — Pflege und Erhaltung der Anlage und der
erhaltenswerten Grabmalsubstanz auf der Grundlage der
Verordnung für verwaiste Friedhöfe im Freistaat Sachsen
— Umfangreiche Instandsetzungsarbeiten an den Außen- und
Zwischenmauern
— Restaurierung von einzelnen Grabmalen, vielfach aus privater
Initiative, teils auch aus Gründen des Denkmalschutzes
1996 Einweihung eines Gedenksteins für hier bestattete Kinder. Der Stein erinnert zugleich an jene Jahre der NS-Herrschaft, als es jüdischen Kindern verboten war, öffentliche Spielplätze und Grünanlagen zu nutzen. Die jüdische Gemeinde gestattete ihnen in dieser Zeit den Aufenthalt im vorderen Bereich ihres Friedhofes.